Weiterführende Informationen zu den Betroffenenrechten
Um diese Rechte ausüben zu können müssen Sie in geeigneter Form ihre Identität nachweisen. Bestehen begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag stellt, so können wir zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind.
Die Auskunft hat die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
Eine Auskunft ist unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von einem Monat nach Einlangen bei uns zu erteilen bzw. es ist innerhalb dieser Frist zu begründen, warum keine Auskunft erteilt wird. Bei komplexeren Anspruchsbegehren kann die Frist um zweite weitere Monate verlängert werden.
Durch die Beauskunftung dürfen keine Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.